Bundesliga

Keine Lizenz für Handball Bundesliga: HSV Hamburg geht vors Schiedsgericht

Präsidium der HBL weist Beschwerde ab

Keine Lizenz für Handball Bundesliga: HSV Hamburg geht vors Schiedsgericht

Das Präsidium der Handball Bundesliga um Uwe Schwenker hat die Beschwerde des HSV Hamburg gegen die Lizenz-Verweigerung zurückgewiesen.

Das Präsidium der Handball Bundesliga um Uwe Schwenker hat die Beschwerde des HSV Hamburg gegen die Lizenz-Verweigerung zurückgewiesen. HBL/Klahn

Der Kampf des HSV Hamburg um die Lizenz für die Handball Bundesliga geht weiter: Das Präsidium der Handball Bundesliga lehnte heute die Beschwerde des Vereins gegen die Entscheidung der Lizenzierungskommission ab. Diese hatte eine im Rahmen des Lizenzverfahrens aufgestellte Bedingung als nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt angesehen und dem HSV daher die Lizenz verweigert.

Die gestellte Bedingung für die Lizenz für die nächste Spielzeit der Handball Bundesliga sah vor, dass der HSV Hamburg eine "derzeit noch bestehende Liquiditätslücke bis spätestens zum 03.05.2024" schließen und dieses fristgemäß nachweisen muss. "Wird die Bedingung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, gilt die Lizenz als nicht erteilt", so die HBL weiter. Über die Höhe der Lücke gab es weder von Verein noch Liga eine Auskunft.

Der Verein zeigte sich noch am Tag vor dem Ablauf der Frist optimistisch. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht", sagte Geschäftsführer Sebastian Frecke bei Dyn: "Alle Unterlagen sind fristgerecht eingereicht. Die Liga hat alles." Doch es kam anders, die Lizenzierungskommission stellte am Freitag fest, "dass der Handball Sport Verein Hamburg den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der zur Erlangung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Saison 2024/25 berechtigt, nicht fristgemäß erbracht hat".

Präsidium der Handball Bundesliga weist Beschwerde ab

Der HSV Hamburg wandte sich mit einer Beschwerde an das Präsidium der Handball Bundesliga und ergriff somit das als nächsten Schritt vorgesehene Rechtsmittel. Allerdings ohne Erfolg, das HBL-Präsidium wies die Beschwerde ab.

"Damit bestätigt das Präsidium des HBL e. V. nach intensiver Beratung die Entscheidung der Lizenzierungskommission vom 17. April", so die Handball Bundesliga, die feststellt: "Den Nachweis der Erfüllung der gesetzten Bedingung hat der Handball Sport Verein Hamburg gegenüber der Lizenzierungskommission innerhalb der gesetzten Frist nicht erbracht."

"Das Präsidium folgt insbesondere der Bewertung der Lizenzierungskommission, dass dem Handball Sport Verein Hamburg mit der gesetzten Frist bis Freitag, 03. Mai 2024, 12.00 Uhr, also von 16 Tagen, ausreichend Gelegenheit gegeben worden ist, den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Schließung der ermittelten erheblichen Liquiditätslücke zu erbringen", erklärte die HBL.

"Entsprechend gilt die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Handball-Bundesliga-Saison 2024/25 als nicht erteilt", unterstreicht die Handball Bundesliga und fügt an, dass dem Verein rechtlich die Anrufung des Schiedsgerichts offensteht.

Wer sitzt im Präsidium der Handball Bundesliga?

Uwe Schwenker - Präsident
Gerd Hofele - Vizepräsident Finanzen
Marc-Henrik Schmedt - Vizepräsident 1. Liga
Jennifer Kettemann - Beisitzerin 1. Liga
Karsten Günther - Beisitzer 1. Liga
Franz Dressel - Vizepräsident 2. Liga
Niels Ellwanger - Beisitzer 2. Liga
Björn Barthel - Beisitzer 2. Liga

HSV zieht vor Schiedsgericht

Diesen Schritt in die nächste Instanz hat der HSV Hamburg bereits wenige Minuten nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Präsidiums der Handball Bundesliga bestätigt: "Der HSVH wird nun vor das Schiedsgericht ziehen, um die derzeitige Lizenz-Entscheidung anzufechten", so der Verein.

"Wir sind auch nach eingehender juristischer Prüfung der Überzeugung, dass der Verein die Lizenz für die kommende Saison erhalten müsste und werden deshalb fristgerecht Schiedsklage beim Schiedsgericht einreichen, um dort eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erreichen", wird HSVH-Aufsichtsratsmitglied André van de Velde in der Mitteilung zitiert.

Während die HBL in ihrer Meldung von einem "verbandsinternen Schiedsgericht" spricht, handelt es sich dabei allerdings juristisch gesehen um ein so genanntes "echtes Schiedsgericht" nach dem Paragraphen 1025ff ZPO, bei dem beide Seiten in diesem Fall laut der zuvor getroffenen Schiedsvereinbarung jeweils einen eigenen Juristen entsenden und sich zudem auf einen Vorsitzenden Richter einigen.

Dieses dreiköpfige Schiedsgericht muss dann eine mehrheitliche Entscheidung treffen. Da es sich um ein "echtes" und unabhängiges Schiedsgericht handelt, ist die Entscheidung bindend und in der Folge stehen beiden Parteien auch keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung - auch der Gang vor ein staatliches Gericht ist nicht mehr möglich.

Stellungnahme der Handball Bundesliga im Wortlaut

Am heutigen Montag gibt die HBL GmbH in Absprache mit dem Präsidium des Handball-Bundesliga e. V. bekannt, dass der fristgemäß eingereichten Beschwerde des Handball Sport Verein Hamburg gegen die durch Beschluss vom 17.04.2024 erfolgte Lizenzerteilung unter der Voraussetzung des Nachweises der Erfüllung einer Bedingung nicht abgeholfen wird.

Damit bestätigt das Präsidium des HBL e. V. nach intensiver Beratung die Entscheidung der Lizenzierungskommission vom 17. April d. J. Das Präsidium folgt insbesondere der Bewertung der Lizenzierungskommission, dass dem Handball Sport Verein Hamburg mit der gesetzten Frist bis Freitag, 03. Mai 2024, 12.00 Uhr, also von 16 Tagen, ausreichend Gelegenheit gegeben worden ist, den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Schließung der ermittelten erheblichen Liquiditätslücke zu erbringen.

Dem Handball Sport Verein Hamburg wurde am genannten Datum (17.04.24) die Lizenz für die Saison 2024/25 nur unter der Bedingung erteilt, dass der Lizenzierungskommission bis spätestens Freitag, 03. Mai, 2024, 12.00 Uhr nachgewiesen wird, dass die ermittelte erhebliche Liquiditätslücke geschlossen worden ist.

Den Nachweis der Erfüllung der gesetzten Bedingung hat der Handball Sport Verein Hamburg gegenüber der Lizenzierungskommission innerhalb der gesetzten Frist nicht erbracht. Entsprechend gilt die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Handball-Bundesliga-Saison 2024/25 als nicht erteilt.

Dem Handball Sport Verein Hamburg bleibt die Möglichkeit der Anrufung des verbandsinternen Schiedsgerichts. Dies muss innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides durch die HBL GmbH erfolgen.
          
Das Lizenzierungsverfahren für die Saison 2024/25 läuft seit dem 01. März 2024. Die Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO) ist einsehbar unter www.liquimoly-hbl.de.

Stellungnahme des HSV Hamburg im Wortlaut

Das Präsidium der Handball-Bundesliga hat die Beschwerde des Handball Sport Verein Hamburg zurückgewiesen, die Nicht-Erteilung der Lizenz hat also weiterhin Bestand. Der HSVH wird nun vor das Schiedsgericht ziehen, um die derzeitige Lizenz-Entscheidung anzufechten.

Am heutigen Montag hat sich das Präsidium der Handball-Bundesliga auf einer Sitzung mit der Beschwerde des HSVH gegen die Bedingung bei der Lizenzerteilung befasst. Die Beschwerde, die der HSVH nach der Entscheidung vom 17.4. fristgerecht eingereicht hatte, wurde vom achtköpfigen Gremium abgelehnt. Die Entscheidung der Lizenzierungskommission, die Bedingung in dieser Form zu stellen, wurde damit bestätigt. Die Lizenz für die Saison 2024/25 gilt damit zum aktuellen Stand weiterhin als nicht erteilt.

Nächster Schritt: HSVH reicht Schiedsklage ein

Der HSVH wird nun die nächste Instanz bemühen und bereitet mit einem Team rund um Aufsichtsratsmitglied André van de Velde eine Schiedsklage vor. "Wir sind auch nach eingehender juristischer Prüfung der Überzeugung, dass der Verein die Lizenz für die kommende Saison erhalten müsste und werden deshalb fristgerecht Schiedsklage beim Schiedsgericht einreichen, um dort eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erreichen", sagt van de Velde.

» Wie geht es weiter? Fragen und Antworten zum Thema: Der HSV Hamburg und die Lizenz

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